Geschäftsbesorgungen

Unser Service für Sie

Beauftragte Person / Aufzugswärter

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) legt dem Betreiber einer Aufzugsanlage, der Eigentümer oder Verwalter sein kann, eine Reihe von Pflichten auf. Diese Auflagen sollen den sicheren Betrieb Ihrer Aufzugsanlage gewährleisten. Damit wird der ehemalige Aufzugswärter, heute als „beauftragte Person“ bekannt, auf der Betreiberseite für den reibungslosen Ablauf unverzichtbar.

Die fachmännische Instandhaltung und Personenbefreiung haben Sie bereits den Profis durch die beauftragte Voll- oder Basiswartung nebst Bereitschaftsvertrag überlassen. Zusätzlich müssen Sie nun noch die Aufsicht und Kontrolle regeln.

Das beinhaltet, dass Sie als Betreiber gewährleisten müssen, dass die Aufzugsanlage regelmäßig kontrolliert wird. Regelmäßig kann dabei von täglich, über wöchentlich bis monatlich bedeuten. Das Intervall dieser Begehung wird durch die Nutzung, der vorhandenen Technik und dem Umfeld bestimmt.

Wir übernehmen für Dritte im Wege der Geschäftsbesorgung die Leistung der „beauftragten Person“ digital und smart. Ihre Exkulpation im Falle eines Schadeneintritts kann dann durch den Nachweis gelingen, alle vorgeschriebenen Pflichten erfüllt zu haben.

 

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Objektbuchhaltung

Unsere Kunden kümmern sich lieber um das operative Geschäft vor Ort und vertrauen uns ihre Buchhaltung sowie ihr reporting an.
Wir stehen ihnen als zuverlässiger Partner mit dem Service einer Objektbuchhaltung zu Seite.

Das Buchen der Kreditoren, Debitoren und Sachkonten gehört ebenso dazu wie periodische reportings. Innovative Tools für effiziente und möglichst automatisierte Prozesse kommen bei uns zum Einsatz. Das Einspielen der Daten per Schnittstelle in die KundenSoftware ist ebenso möglich wie die Verarbeitung auf der kundeneigenen Softwareplattform.
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