Sondereigentumsverwaltung
Sondereigentums
verwaltung
Unser Service für Sie
Vermögensverwalter
Als Vermieter haben Sie vielfältige und notwendige Aufgaben zu leisten. Gerne unterstützen wir Sie bei diesen Erfordernissen und das umfangreich und für Sie entlastend.
Wir sehen uns hier mehr als Vermögensverwalter, der mit Ihnen gemeinsam Ihr Eigentum optimal erhält und entwickelt.
Zahlungsverkehr
Neben der üblichen Abwicklung des Zahlungsverkehrs, dem Mahnen und der Abrechnung der Nebenkosten, sind heute regelmäßig weitere Dienstleistungen notwendig, um Ihre Immobilie immer optimal am Markt zu platzieren.
Eigentümerversammlung
Eigentümer
versammlung
Werterhaltung / Vermietung
Ein Ziel der Werterhaltung bzw. -steigerung ist es, bei Neuvermietungen markgerechte Mieten erzielen zu können. Hierzu ist es wichtig, die Eigentumswohnung regelmäßig instand zu halten und zu modernisieren.
Wir kennen den Berlin-Brandenburgischen Immobilienmarkt gut und erledigen für Sie die Organisation der Neuvermietung, die Auswahl eines geeigneten Mieters ebenso, wie den marktgerechten Verkauf Ihrer Wohnung, falls Sie sich einmal davon trennen wollten.
Verkauf
Die Sondereigentumsverwaltung mit vs. ohne WEG-Verwaltung
Grob kann man sagen, dass sich die Aufgaben eines Sondereigentumsverwalters (Verwaltung einer oder mehrerer Eigentumswohnungen) mit denen eines Mietverwalters (Miethausverwaltung) oder eines WEG-Verwalters (Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft) ähneln.
Grundsätzlich sollten die genauen Verpflichtungen des Verwalters immer Gegenstand eines schriftlichen Verwaltervertrages mit Leistungskatalog oder Leistungsvereinbarungen sein.
Bei allen drei Verwaltungsformen z.B. in der Assetklasse „Wohnen“ agiert der Verwalter für eine fachgerechte vollumfängliche Betreuung auf drei Ebenen:
- die kaufmännische Verwaltung
- die technische Verwaltung
- die juristische Verwaltung
In der Regel stellt die Eigentumswohnung wie auch ein Miethaus u.ä. eine Kapitalanlage dar, deren Wert sich über die Zeit steigern soll.
Es ist also wichtig, dass ein gut qualifizierter Verwalter gemeinsam mit seinem Auftraggeber die Immobilie verwaltet. Für ein ausgewogenes Verhältnis auf Augenhöhe ist es wichtig, einen Verwaltervertrag zu schließen, der sowohl den Interessen des Auftraggebers als auch denen des Verwalters gerecht wird. Denn auch wenn der Verwalter der Dienstleister ist, handelt es sich immer um ein Geben und Nehmen.
Die Unterschiede und Gemeinsamkeiten stellt die nachfolgende tabellarische Übersicht grob dar:
Leistungen kaufmännische Verwaltung | Sondereigentumsverwalter | Miethausverwalter | WEG Verwalter |
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Mieterakquise & Auswahlprozess („Mietercheck“) | |||
Abwicklung der Mietverträge (Erstellung, Abschluss, Kündigung) | |||
Abnahme und Übergabeprozess:
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Abwickeln des Schriftverkehrs zu allen Angelegenheiten | Mieter | Mieter | Eigentümer |
Ansprechbarkeit bei Fragen, Problemen, Beschwerden | Mieter | Mieter | Eigentümer |
Inkasso
| Miete + BK/HK | Miete + BK/HK | Wohngeld |
Mieterhöhung
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ordnungsgemäße Buchhaltung
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Versicherungsschutz
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Objektdaten Führen und Pflegen | |||
Hausordnung
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Überwachung der Erfüllung von Verträgen für Reinigung, Pflege, Wartung
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Wirtschaftsplan
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Unterlagen
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Leistungen technische Verwaltung | Sondereigentumsverwalter | Miethausverwalter | WEG Verwalter |
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regelmäßige Objektbegehungen
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Renovierungen, Sanierungen, Reparaturen
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Instandhaltungspläne period. | |||
Überwachung baulicher Zustand und Vergabe
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Wartungs-und Versorgungsverträgen Abschluss, Kontrolle
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Abnehmen der Leistungen von Drittfirmen für die in Auftrag
gegebenen Leistungen | |||
Sofortmaßnahmen
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Versicherungsmeldungen
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Leistungen juristische Verwaltung | Sondereigentumsverwalter | Miethausverwalter | WEG Verwalter |
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Beratung zu Rechtsprechung und Gesetzgebung | |||
Mandatierung geeigneter Fachanwälte und Zuarbeitung | |||
Vertregung der Eigentümerrechte gegenüber Dritten | |||
Wohnungseigentümerversammlung | |||
ggf. die Stellung und Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen (nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber | |||
Wahrnehmen der Eigentümerpflichten und Betreiberverantwortung |
Das Tätigkeitsfeld des Sondereigentumsverwalters ist also ebenso vielfältig wie die der anderen beiden Verwaltungsarten.
Kontrovers wird häufig unter den WEG-Verwaltern diskutiert, dass eine Sondereigentumsverwaltung nur in Verbindung mit der WEG-Verwaltung sinnhaft ist und angeboten wird.
Preislich günstiger wirkt sich die kombinierte SE- und WEG-Verwaltung aus. Der Preis liegt dann i.d.R. ca. 23 % unter dem Einzelpreis der ausschließlichen Sondereigentumsverwaltung[1].
Ein weiteres Argument ist das Wissen um den status quo in der Gesamtanlage aus „erster Hand“.
Die Interessenvertretung des einzelnen Sondereigentümers gegenüber Miteigentümer, der Gemeinschaft und dem Verwalter gleicht in der kombinierten Verwaltung einer Gratwanderung.
Die Kontrollfunktion gegenüber sich selbst als WEG-Verwalter kann dann an dieser Stelle anfangen zu kippeln. Bei der ausschließlichen Sondereigentumsverwaltung bleibt die Kontrollfunktion gegenüber der WEG-Verwaltung gewahrt.
Bei mehr als 2 Eigentumswohnungen zeigt sich bei unterschiedlichen WEG-Verwaltungen die größte Stärke der ausschließlichen Sondereigentumsverwaltung:
- 1 Ansprechpartner für alle Eigentumswohnungen unabhängig von wechselnden oder verschiedenen WEG-Verwaltern
- keine unterschiedlichen Einzelabrechnungen für die jeweiligen Sondereigentumseinheiten aufgrund mehrerer kombinierter SE-/WEG-Verwalter
- individueller „Zuschnitt“ auf die Interessen des Auftraggebers
- Kontrollfunktion im Rahmen der Eigentümerpflichten ist gegenüber dem WEG-Verwalter gewahrt (keine Selbstkontrolle)
deutlichere Interessensvertretung des Sondereigentümers
[1] 8. VDIV-Branchenbarometer 2020